Wichtige Informationen

zum Thema Corona-Virus

für Gewerbetreibende und Unternehmen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellt uns alle vor große Herausforderungen. Dazu hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Und gemeinsam mit unseren genossenschaftlichen Verbundpartnern stehen auch wir Ihnen zur Seite, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Corona-Schutzschild

Kreditprogramme von Bund und Ländern

Dazu sind bundesweite Maßnahmen zur Liquiditätssicherung beschlossen worden, die von der KfW-Bank im Sonderprogramm 2020 mit verbesserten Bedingungen und Haftungserleichterungen unterstützen sollen.

Hier erhalten Sie die besonderen Bedingungen und Förderausschlüsse: Merkblatt-Unternehmerkredit

Hier erhalten Sie die besonderen Bedingungen und Förderausschlüsse: Merkblatt-Schnellkredit

Hier geht es zum KfW-Sonderprogramm

Auch das Land NRW hat zusammen mit dem Bund weitergehende Fördermaßnahmen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige.

Den Link zum Online-Formular für die Beantragung der Soforthilfe finden Sie hier:

Sonderprogramm Soforthilfe für Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbstständige

Häufig gestellte Fragen und Ansprechpartner finden Sie hier:

Hier geht es zu Wirtschaft.NRW

Kredite zur Überwindung von Liquiditätsengpässen können druch Ausfallbürgschaften besichert werden.

Hier geht es zu den Bürgschaftsbanken

 

 

Weitere Maßnahmen des Bundes

Steuerstundung

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater/in, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.

Informationen zu Steuerstundungen

Kurzarbeitergeld

Der Gesetzgeber sieht Möglichkeiten zum erleichterten Zugang beim Kurzarbeitergeld vor. Sie gelten mit Wirkung vom 01.03.2020.

Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld

Förderung unternehmerischen Know-hows

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Die aktuelle Situation stellt uns vor besondere Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir nach bestmöglichen Lösungen suchen.

Die Bundes- und Landesprogramme sowie die KfW-Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Soforthilfen sind mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, so dass alle notwendigen Maßnahmen und Anträge durchgeführt werden können.

Um Ihnen - bei der aktuell hohen Anzahl von Kundenanfragen - möglichst schnell helfen zu können, haben wir eine Checkliste mit Fragen und relevanten, benötigten Unterlagen vorbereitet, die Ihnen hier zum Download bereitsteht:

Förderkredit

Förderkredit der VR Smart Finanz

Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.


Ein Hinweis noch: auch bei unserem Wunsch, Ihnen schnell und unbürokratisch mit liquiden Mitteln behilflich zu sein, bleibt es bei jedem Antrag auf Soforthilfe immer eine individuelle Kreditentscheidung.

Die ausgefüllte Checkliste sowie relevanten Unterlagen können Sie uns per E-Mail oder per Post zusenden. Hierzu und bei Rückfragen nehmen Sie entweder Kontakt zu Ihrem Berater oder unserem KundenServiceCenter unter der Nummer 02331/209-0 auf.